Allgemeine Geschäftsbedingungen
für unsere Angebote, Auftragsbestätigungen und Rechnungen
Vertragliche Grundlage für alle unsere Angebote, Auftragsbestätigungen und Rechnungen ist die Verdingungsordnung für Bauleistungen Teil B und C, in der jeweils neusten Fassung (im Folgenden VOB genannt). Die VOB gilt als Vertragsmuster zwischen Ihnen, dem Auftraggeber, und uns, dem Auftragnehmer, welche die Interessen beider Vertragsparteien in ausgewogener Weise berücksichtigt.
Die VOB kann von unseren Kunden während der Geschäftszeit bei uns jederzeit eingesehen werden. Auf Wunsch wird die VOB unseren Kunden ausgeliehen oder kostenlos abgelichtet. Damit gehen wir davon aus, dass unser Kunde gem. §1 Abs. 2 AGB Kentniss über den Inhalt der VOB erlangen konnte. Für unsere Angebote, Auftragsbestätigungen und Rechnungen gelten ergänzend zur VOB folgende zusätzliche Geschäftsbedingungen:
I. Angebote und Unterlagen
Die von der Firma Hortus Gartenbau unterbreiteten Angebote gelten bis zur Auftragserteilung als freibleibend. Die Angebotspreise sind für 4 Wochen ab Angebotsdatum gültig. Ideen, Planungen, Entwürfe, Zeichnungen und selbst erstellte Angebotstexte sind Eigentum der Firma Hortus Gartenbau und dürfen ohne deren schriftliche Zustimmung weder vervielfältigt noch an Dritte weitergegeben werden. Bei ausbleibender Auftragserteilung sind diese unverzüglich an die Firma Hortus Gartenbau zurückzugeben, sofern nicht ausdrücklich andere Vereinbarungen getroffen wurden.
Die für die Ausführungen der Arbeiten nötigen Unterlagen sind uns von unseren Kunden kostenlos und rechtzeitig zu übergeben. Dazu zählen auch Unterlagen über alle Gas-, Wasser-, Abwasser-, Strom-, Telefon-, Computer- und andere Versorgungsleitungen im Bereich des Bauvorhabens.
II. Preise
Alle Preise gelten nur bei ungeteilter Beauftragung der angebotenen Mengen und Leistungen und bei ununterbrochenen Leistungserstellung.
III. Lieferzeiten, Ausführungsfristen, Ausführung
Die Firma Hortus Gartenbau kann sich nur an die bei der Auftragserteilung als verbindlich zugesagten Ausführungstermine halten. Verzögern sich zugesagte Ausführungstermine durch verlängerte Lieferzeiten des Herstellers oder nicht rechtzeitig fertiggestellte Vorleistungen, so ist dieses eine nicht durch uns zu vertretende Verzögerung. Ebenso können wir Verzögerungen aus Witterungsgründen, besonders bei Bodenarbeiten nicht vertreten.
IV. Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten und eingebauten Materialien inkl. Pflanzen, bleiben bis zu ihrer vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma Hortus Gartenbau. Sie dürfen bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungstermine wieder ausgebaut werden.
V. Allgemeines
Gerichtsstand für beide Parteien ist Lehrte.
Kontaktdaten:
Hortus Gartenbau | Hagenstr. 7 | 31275 Lehrte, Tel. 05132-8647508, Handy 01520-4798316, Inh. Kai-Uwe Kuropatva
E-Mail: Hortus_Gartenbau@gmx.de, UST-ID: DE288186974